Perücken, Zweithaar  © Fotos: Bergmann GmbH & Co. KG

Krankenkassenabrechnung

Die Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse übernehmen wir gerne für Sie. Sie erhalten bei uns natürlich auch Perücken ohne Eigenanteil oder Zuzahlung.

Um die Kosten der Zweitfrisur mit Ihrer Krankenkasse abzurechnen, benötigen Sie:
  • Eine ärztliche Verordnung/Rezept über die Notwendigkeit einer Perücke bzw. eines Haarersatzteils vom behandelnden Arzt bzw. von der Klinikstation.
  • Einen Kostenvoranschlag
  • Beide Unterlagen müssen bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung eingereicht werden.

In der Regel dauert es 1 bis 2 Wochen nach Posteingang bis Sie von Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung bekommen.

Ihre genehmigten Unterlagen schickt die Krankenkasse entweder an Sie oder an uns als Lieferant zurück. Parallel dazu erhalten Sie eine Durchschrift oder eine Benachrichtigung. Genehmigte Unterlagen können Sie wie Bargeld betrachten. Damit können Sie Ihre Perücke bezahlen.

Nachdem Sie Ihre neue Zweitfrisur in Empfang genommen und den Erhalt quittiert haben, können wir den Betrag mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.

Ihre Krankenkasse bezuschusst Ihre Zweitfrisur. Da es bei Zweitfrisuren Unterschiede in Qualität und Preisstufe gibt, kann sich bei Ihrer getroffenen Auswahl ein Eigenanteil ergeben. Hier werden Sie aber wie in allen Dingen von uns beraten und von uns informiert.


Ärztliche Verordnung

Rezeptabstand